AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Tennisschule Martin Vacek, Untere Sidhalden 11, 6010 Kriens
Allgemeines
Die nachstehenden AGB gelten für alle Aufträge, welche mit der Tennisschule Martin Vacek, Einzelfirma, abgeschlossen werden. Sämtliche Aufträge erfolgen ausschliesslich auf Grund unter Geltung dieser AGB.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden erkennt die Tennisschule Martin Vacek nicht an, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auf Grund des besseren Leseflusses wird auf die gendergerechte Schreibweise verzichtet. Sämtliche Formulierungen zählen für beide Geschlechter.
Anmeldung/ Vertragsabschluss
Anmeldungen können mündlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich. Der Vertrag mit der Tennisschule Martin Vacek kommt nach Eingang der Anmeldung und der schriftlichen oder mündlichen Bestätigung zustande. Somit werden auch die AGB’s akzeptiert.
Haftung
Die Teilnehmenden trainieren auf eigene Verantwortung bei der Tennisschule Martin Vacek. Für Unfälle während dem Spielbetrieb und den Trainings wird jede Haftung ausgeschlossen. Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Es besteht keine Haftung für Personen- und Sachschäden, Diebstahl, Verlust und Beschädigung von Effekten und persönlichen Gegenständen der Teilnehmenden.
Angebote von der Tennisschule Martin Vacek
Unser Leistungsangebot umfasst das Erteilen von Privatlektionen, Gruppenkursen (inkl. Tenniscamps, Tennisferien und Ferienkurse).
Unterricht allgemein, Tennisschule Martin Vacek
Die Privatlektionen und Gruppenkurse erstrecken sich jeweils über die Sommer- (April bis September) bzw. Wintersaison (Oktober bis April) und bestehen aus einem Unterrichtsblock von mehreren Unterrichtseinheiten. Während den Schulferien finden grundsätzlich keine Trainings statt. Ausser wenn vom Kunden Trainings gewünscht sind und ein Trainer verfügbar ist, werden Trainings durchgeführt. An den Feiertagen, welche für die Schulen des Kanton Luzern gelten, finden keine Trainings statt. Dies gilt nicht für Brückentage, an diesen Tagen findet das Training normal statt. Die Gruppengrössen variieren von mindestens 2 Teilnehmenden auf einem Platz bis maximal acht Teilnehmenden auf zwei Plätzen. Grössere Gruppen werden nur bei Vorlage besonderer Umstände (Feriencamps, Juniorenwochen oder vergleichbare Angebote) und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet.
Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, Kurse zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder Kurse bei prozentualer Rückerstattung des Kursgeldes zu kürzen.
Bei Unterstand eines Kurses kann es in Einzelfällen vorkommen, dass wir den Kurs unter Vorbehalt des Einverständnisses der Kursteilnehmenden durchführen, jedoch das Kursgeld entsprechend erhöhen oder, wo es sinnvoll ist, die Anzahl der Lektionen reduzieren.
Anwesenheiten von Begleitpersonen bei Privatstunden
1. Privatstunden: Die gebuchte Privatstunde dient der individuellen Förderung des Spielers/der Spielerin und erfordert eine ungestörte Trainingsumgebung.
2. Zutritt zum Tennisplatz: Während der Dauer der Privatstunde ist es Begleitpersonen (z.B. Eltern, Erziehungsberechtigten, Freunden) nicht gestattet, den Tennisplatz zu betreten oder sich in unmittelbarer Nähe des Trainers oder des Spielers/der Spielerin aufzuhalten.
3. Störungen: Jegliche Form von Störung, wie das Eingreifen in das Training, das Kommentieren des Trainingsablaufs oder das Anleiten des Spielers/der Spielerin durch Begleitpersonen, ist untersagt. Der Trainer ist berechtigt, die Privatstunde sofort abzubrechen, wenn diese Regeln nicht eingehalten werden.
4. Reklamationen: Bei wiederholten Verstössen behält sich der Anbieter das Recht vor, die Teilnahme des Spielers/der Spielerin an zukünftigen Privatstunden zu verweigern.
Aufsicht bei Kindern und Jugendlichen
Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern und Jugendlichen beschränkt sich ausschliesslich auf die Dauer des Trainings. Sie beginnt bei der Begrüssung auf dem Tennisplatz und endet bei der Verabschiedung auf dem Tennisplatz. Wir übernehmen vor und nach den Trainingseinheiten keine Aufsichtspflichten. Die Eltern/ Erziehungsberechtigten sind verantwortlich, ihre Kinder/ Jugendlichen pünktlich zur Trainingseinheit zu bringen und nach dem Training pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Die Eltern/ Erziehungsberechtigten informieren ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich (z.B. Tennisanlage, Tennishalle) nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Die Tennisschule Martin Vacek übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind/ Jugendlicher den Trainingsbereich verlässt.
Ausschluss
Die Tennisschule Martin Vacek behält sich das Recht vor, im Einzelfall Kursteilnehmende aus einer Gruppe auszuschliessen, wenn diese trotz Ermahnung den Ablauf des Trainings stören und den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten. Eltern/ Erziehungsberechtigte willigen ein, dass ihr Kind/ Jugendlicher in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes.
Ausgefallene Gruppen- und Privatlektionen
Im Rahmen von Gruppenkursen besteht seitens der Kursteilnehmenden grundsätzlich keinen Anspruch auf Nachholung der Trainingseinheit oder anteilsmässige Rückerstattung der Kurskosten von versäumten oder ausgelassenen Trainingseinheiten. Hingegen kann nach Absprache mit dem Trainer eine passende Ersatzperson am Kurs teilnehmen.
Unfall, Verletzungen oder Krankheiten bis 5 Wochen entbinden nicht von der Erstattungspflicht der Kurskosten. Längere krankheits- oder verletzungsbedingte Verhinderungen berechtigen zur anteilsmässigen Gutschrift ab der 6. Woche, sofern dies der Tennisschule schriftlich innerhalb von 7 Tagen gemeldet wurde. Der Betrag wird bei der darauffolgenden Rechnung abgezogen.
Sofern ein Trainer der Tennisschule Martin Vacek durch Krankheit, Unfall, Fort- oder Weiterbildung und Urlaub nicht im Stande ist, die Trainingseinheit zu leiten, kann ein entsprechend qualifizierter Tennislehrer diese übernehmen.
Privatlektionen müssen seitens der Kunden spätestens 24 Stunden vor der Trainingseinheit abgesagt werden. Andernfalls werden die zu spät abgesagten Trainingseinheiten verrechnet.
Es besteht seitens der Kunden keinen Anspruch auf die Nachholung der versäumten oder ausgelassenen Trainingseinheit.
Wetterbedingte Absagen
Kann ein Training aufgrund von Schlechtwetter nicht stattfinden, bemühen wir uns, die ausgefallene Einheit an Wochenenden nach den IC-Spielen nachzuholen. Es besteht jedoch kein genereller Anspruch auf eine Nachholung oder Rückerstattung, falls eine Ersatzlektion aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist.
Trainingskosten / Zahlungsweise
Die aktuellen Preise für die Dienstleistungen der Tennisschule Martin Vacek sind teilweise auf unserer Homepage ersichtlich oder können jederzeit angefragt werden.
Die Kurskosten für Gruppenkurse werden für den gesamten Unterrichtsblock (Sommer- bzw. Wintersaison) in Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt pro Saison.
Annulationen müssen spätestens 7 Tage vor Kursbeginn erfolgen. Es wird eine Annullationsgebühr von Fr. 100.00 erhoben. Abmeldungen nach Kursbeginn berechtigen nur zur anteilsmässigen Rückerstattung, wenn eine passende Ersatzperson vermittelt wird, welche die restlichen Lektionen bezahlt.
Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung oder Annullation.
Tenniscamps – Organisation & Stornobedingungen
Bei krankheitsbedingter Absage innerhalb von 15 Tagen vor Campbeginn oder während des Camps besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Falls ein ärztliches Attest vorgelegt wird, kann nach Ermessen der Tennisschule eine Gutschrift für ein späteres Camp oder eine Trainingseinheit ausgestellt werden. Dies ist eine Kulanzregelung und erfolgt ohne Verpflichtung
Bei kurzfristiger Stornierung der Campteilnahme gelten folgende Bestimmungen:
Bis 35 Tage vor Beginn= keine Stornogebühr
Bis 15 Tage vor Beginn = 30% Stornogebühr auf den Gesamtpreis
Innerhalb 15 Tagen vor Campbeginn oder bei Nichterscheinen = 100% Stornogebühr auf den Gesamtpreis
Die Rücktrittserklärung ist schriftlich und eingeschrieben an den Veranstalter, Tennisschule Martin Vacek, Untere Sidhalden 11, 6010 Kriens zu schicken.
Bei Regen findet das Training nach Möglichkeit in der Halle statt. Bei witterungsbedingtem Trainingsabbruch wird in der verbleibenden Zeit nach Möglichkeit ein Ersatzprogramm durchgeführt oder die fehlende Zeit kompensiert.
Die Tennisschule Martin Vacek behält sich das Recht vor, den Lehrer/ die Lehrerin vertreten zu lassen.
Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug
Die Rechnung ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist von 14 Tagen belasten wir eine Mahngebühr von CHF 10.00 pro Mahnung. Danach erhöhen sich die Mahngebühren.
Datenverwaltung / Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung der Trainings sind wir befugt, ihre Daten aufzubewahren.
Bild- & Fotomaterial
Erinnerungsfotos von Camps, Unterrichtsstunden und Kursen werden teils auf unserer Website und der Homepage des TC Horws veröffentlicht. Sollte dafür kein Einverständnis gegeben werden, dann muss dies der Leitung der Tennisschule Martin Vacek ausdrücklich und in schriftlicher Form bei der Anmeldung mitgeteilt werden.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Das Gericht Luzern wird als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart. Diese vorliegende AGB können von der Tennisschule Martin Vacek jederzeit aktualisiert und abgeändert werden.
Horw, im Februar 2025